Anonyme Fehlermeldesysteme wie das CIRS (Critical Incident Reporting System) verbessern die Patientensicherheit. Klinische Risiken können darin erfasst werden, zeitgleich kann von anderen gelernt werden. In der Schweiz sind Berichts- und Lernsysteme im Gesundheitswesen nahezu flächendeckend eingeführt. In vielen Kantonen sind sie Bestandteile der Qualitätsanforderungen an Listenspitäler. Seit der Einführung von CIRS galt die mögliche Nutzung von Meldeinhalten als Beweismittel in straf- oder zivilrechtlichen Verfahren als Risiko. Zwei Bundesgerichtsurteile aus dem Jahr 2016 akzentuierten diese Rechtsunsicherheiten, indem sie den Vertraulichkeitsschutz aufhoben. Der Justiz war somit bei Untersuchungen und Verfahren erlaubt, auf CIRS-Systeme zurückzugreifen. Mit fatalen Folgen: In diesem ungeschützten Rechtsrahmen melden Fachpersonen kritische Ereignisse heute nicht mehr. Zu Klärung des Vertraulichkeitsschutzes bei Berichts- und Lernsystemen gab das BAG ein Rechtsgutachten in Auftrag, das diesen Frühling öffentlich publiziert wurde.
Rechtliche Lösung auf nationaler Ebene zwingend
Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz begrüsst die Aufarbeitung der Rechtsunsicherheiten mit einem Gutachten. Als Betreiberin des nationalen CIRS-Netzwerks CIRRNET schliesst sie sich dem Resümee der Gutachter an und teilt die Unzufriedenheit mit der bestehenden Situation. Sie unterstützt die dringende Empfehlung, eine gesetzliche Lösung auf Bundesebene zu schaffen, die Meldesysteme vor behördlichen Zugriffen schützt. Nur so können Berichts- und Lernsysteme weiterhin als wichtiges Element der Patientensicherheit genutzt werden. Auch setzt die Stiftung auf die Annahme der Motion Humbel (18.4210) durch den Ständerat. Die Motion «Lernsysteme in Spitälern zur Vermeidung von Fehlern müssen geschützt werden» beauftragt den Bundesrat, «einen gesetzlichen Vertraulichkeitsschutz für Berichts- und Lernsysteme wie CIRS, Peer Reviews, Qualitätszirkel, klinische Audits und M&M-Konferenzen zu schaffen.» Nur wenn Meldesysteme im Gesundheitswesen der Vertraulichkeit unterstellt werden, können Gesundheitsfachpersonen aus Fehlern lernen, was die Patientensicherheit erhöht. Dafür braucht es einen Vertraulichkeitsschutz von Berichts- und Lernsystemen.
KONTAKT ÜBER +41 79 274 91 55 oder medien: @patientensicherheit. ch
Prof. Dr. David Schwappach, Direktor Patientensicherheit Schweiz
Helmut Paula, Leiter CIRRNET Patientensicherheit Schweiz